-

·
GbR und Immobilienerwerb: Eine Option für unverheiratete Paare
Wenn mehr als eine Person eine Immobilie erwirbt, stellt sich die Frage, welche Art der gemeinsamen Beteiligung gewählt werden soll. Juristen sprechen hier vom Beteiligungsverhältnis. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Das Miteigentum, auch Bruchteileigentum genannt und das Gesamthandseigentum. 1. Mit- oder Bruchteileigentum: Der Regelfall Das Mit- oder Bruchteileigentum ist die klassische und…
-

·
Die Berliner Vormerkung
Das neue MoPeG erschwert Immobilienkäufe durch nicht registrierte GbRs, da eine Vormerkung im Grundbuch nun die Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister voraussetzt. Dies verzögert Kaufpreisfälligkeiten und birgt Risiken für Verkäufer. Die „Berliner Vormerkung“ sichert hilfsweise die Ansprüche der Gesellschafter als natürliche Personen ab, sodass die Eigentumsvormerkung unabhängig von der GbR-Eintragung erfolgen kann. Dies könnte zum…