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Die Berliner Vormerkung
Das neue MoPeG erschwert Immobilienkäufe durch nicht registrierte GbRs, da eine Vormerkung im Grundbuch nun die Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister voraussetzt. Dies verzögert Kaufpreisfälligkeiten und birgt Risiken für Verkäufer. Die „Berliner Vormerkung“ sichert hilfsweise die Ansprüche der Gesellschafter als natürliche Personen ab, sodass die Eigentumsvormerkung unabhängig von der GbR-Eintragung erfolgen kann. Dies könnte zum…